24937 Flensburg
Eigentumswohnung · Zwangsversteigerung am Flensburg in Schleswig-Holstein · 50 K 25/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsversteigerung soll folgender Grundbesitz am 9. Juni 2026 um 10 Uhr, Sitzungssaal 0, Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, versteigert werden: Eingetragen im Grundbuch von Schafflund Blatt 211: Miteigentumsanteils verbunden mit Sondereigentum, lfd. Nr. 1, ME 572,1000, SE-Nr. 1, Blatt 211, BV 1, an Grundstück Gemarkung Schafflund, Flur 008, Flurstück 39/39, Gebäude- und Freifläche, Am Fliederbogen 15; 1080 m². Zusatz zu lfd. Nr. 1: verbunden mit dem SE an der Wohnung im EG, Nr. 1 im ATP nebst Kellerräumen.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Flensburg in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.