24937 Flensburg
Eigentumswohnung · Zwangsversteigerung am Flensburg in Schleswig-Holstein · 50 K 3/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsversteigerung soll folgender Grundbesitz (Wohnungserbbaugrundbuch von Flensburg Blatt 1108) am 26. Mai 2026 um 11 Uhr, Sitzungssaal 0, Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, versteigert werden: 26,33/1000 Miteigentumsanteil an dem Erbbaurecht an folgendem Grundbesitz: Flensburg Blatt 9692 BV Nr.13, Gemarkung Flensburg L, Flur 047, Flurstück 373, Gebäude- und Freifläche, Beethovenstraße 28, 30, 32, 34, 36, 38; 5018 m², verbunden mit dem Sondereigentum Wohnung Nr.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Flensburg in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.