Schemannstr. 51, 45884 Gelsenkirchen, Rotthausen
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0005 K 0080/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Verkehrswertgutachten handelt es sich um die in dem zweiseitig angebauten Mehrfamilienwohnhaus Schemannstraße 51 in 45884 Gelsenkirchen-Rotthausen im 1. OG gelegene Eigentumswohnung nebst Kellerraum. Die Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt fünf Eigentumswohnungen, Ursprungsbaujahr ca. 1911 (gemäß Bauakte). Aufteilung der Wohnung siehe Gutachten und Exposé. Zum Wertermittlungsstichtag (18.03.2025) war das Objekt augenscheinlich leerstehend. Eine Innenbesichtigung konnte nicht erfolgen, daher erfolgte die Bewertung auf Grundlage des äußeren Anscheins und der greifbaren Unterlagen. Es bestehen Schäden am Gemeinschaftseigentum. Eine WEG-Verwaltung ist vorhanden. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten aller Anlagen wird dringend angeraten. Volksbank Niederrhein eG Ansprechpartner Herr Frank Hüfken Tel. 02802 910 1052, Zeichen 7026533-G3
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.