Hauptstraße 89, 91, Florastraße 94, 45879 Gelsenkirchen, Altstadt
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0005 K 0095/2023
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Gutachten handelt es sich um die im 2. OG links (von der Straße aus betrachtet) des Wohn- und Geschäftshauses mit 5 Gewerbeeinheiten und 23 Wohneinheiten, Hauptstr. 91 in 45879 Gelsenkirchen-Altstadt gelegene Eigentumswohnung (Aufteilungsplan Nr. 16) bestehend aus Diele, 3 Zimmern, Küche, Bad und Kellerraum. Wohnfläche gemäß Teilungserklärung: 63 m², Baujahr ca. 1953/1954. Die Wohnung war zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung eigengenutzt. Eine WEG-Verwaltung ist vorhanden. In Teilbereichen der Wohnung war eine eingehende Besichtigung nicht möglich. Für Bauschäden und Baumängel an Gemeinschaft- und Sondereigentum wurde bei der Wertermittlung ein Abschlag in Höhe von insgesamt 6.500,00 € berücksichtigt. Zur Veräußerung der der Eigentumswohnung bedarf es in bestimmten Fällen der schriftlichen Zustimmung des Verwalters. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird angeraten.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.