Bochumer Str. 129, 131, Heidelberger Str. 20, 45886 Gelsenkirchen, Ückendorf
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0005 K 0048/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine im Hause Bochumer Str. 129 gelegene Eigentumswohnung im 1. Obergeschoss rechts eines Wohn- und Geschäftshauses nebst PKW-Garage und einem Kellerraum (Nr. 9 des Aufteilungsplans - Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft Bochumer Str. 129/131, Heidelberger Str. 20, bestehend aus zwei Wohn- und Geschäftshäusern und einem Mehrfamilienwohnhaus mit insg. 2 Gewerbeeinheiten, 20 Wohneinheiten und 20 Garagen), Baujahr ca. 1976, 55 m² Wfl. (gem. Teilungserklärung), Balkon, Bauschäden/-mängel. Die Wohnung war zum Wertermittlungsstichtag (= 05.11.2024) vermietet, soll aber zum 30.06.2026 freigezogen worden sein. Eine Besichtigung der Garage Nr. 9 wurde der Sachverständigen nicht ermöglicht; diese soll seit Jahren ungenutzt/unvermietet sein. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird angeraten!
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.