Gotenstr. 18, 20, 22, 45888 Gelsenkirchen
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen · 0005 K 0018/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Wohnungseigentumsrecht (Nr. 15 des Aufteilungsplans) im Dachgeschoss samt Spitzboden und Kellerraum im Hause Gotenstr. 22 (Wohnungseigentumsanlage bestehend aus drei aneinandergebauten Mehrfamilienhäusern Gotenstr. 18, 20 und 22 - jeweils 5 Wohneinheiten), Baujahr 1953 (gemäß Bauakte), ca. 43,25 m² Wfl.. Die Raumaufteilung bzw. der Ausbau des Dachgeschosses stimmen in der Örtlichkeit anscheinend nicht mit den im Aufteilungsplan vorhandenen Grundrissen überein. Es ist ein bauordnungsrechtliches Verfahren anhängig. Eine Innenbesichtigung der Wohnung wurde dem Sachverständigen nicht ermöglicht. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird dringend angeraten!
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.