Zorndorfstr. 3, 50737 Köln, Weidenpesch
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Köln in Nordrhein-Westfalen · 0092 K 0075/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
2-Zimmer-Wohnung mit Balkon in 50737 Köln (Weidenpesch), Zorndorfstr. 3 Die Wohnung (Nr. 18 des Aufteilungsplans), bestehend aus Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Flur, Badezimmer, Abstellraum, Balkon nebst Kellerabstellraum befindet sich im 3. Obergeschoss rechts. Die Wohnfläche beträgt 55 m². Das Baujahr des Gebäudes ist unbekannt. Es wurde vermutlich um 1930 errichtet. Das Dachgeschoss wurde ca. 1950 und 1994 ausgebaut. Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden. Der Gläubiger hat einer Weitergabe der Kontaktdaten gem. DSGVO nicht zugestimmt; diese kann deswegen auch nicht telefonisch erfolgen. Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711- 782, 197, 323 oder 842 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 92 K …/25)
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Köln in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.