Karl-Marx-Straße 62, 15712 Königs Wusterhausen, Zernsdorf
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Kfz-Stellplatz, sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum) · Zwangsversteigerung am Königs Wusterhausen in Brandenburg · 0008 K 0037/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Eingetragen im Grundbuch von Zernsdorf Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art SE-Nr. Sondernutzungsrecht Blatt 100/10.000 Wohnung, Balkon, Abstellraum im Haus G Nr. 42 Kfz-Stellplatz Nr. SP42 3066 BV-Nr. 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1458 Gebäude- und Freifläche Lilienthal-Straße 2 2.606 Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1467 Gebäude- und Freifläche Karl-Marx-Straße 62 433 Zernsdorf Flur 1 Flurstück 1482 Gebäude- und Freifläche Alte Werftstraße 1, Karl-Marx-Straße 62 2.942 Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 3025 bis Blatt 3105). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Objektbeschreibung/ Lage ( lt. Angabe d. Sachverständigen Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15712 Zernsdorf, Lilienthal-Str. 2, Karl-Marx-Str. 62, Alte Werftstr. 1. Es ist eine Mehrfamilienhausanlage bestehend aus 3 Gebäuden. Das Sondereigentum WE Nr. 42 befindet sich im 2. OG mitte rechts des Hauseingangs Karl-Marx Str. 62 im Haus G. Der Abstellraum, Nr. 42 befindet sich im EG des Gebäudes. Das dem Sondereigentum zugeordnete Sondernutzungsrecht am KFZ Stellplatz Nr SP 42 befindet sich auf einer Freifläche angrenzend zum Gebäude. Das Objekt besteht aus 1 Zimmer mit offenem Küchenbereich, Flur, Bad, Abstellnische, Balkon, 47,60 qm, Baujahr 2022. Die nähere Beschreibung kann unter www.zvg. com oder bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer A 005, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden. Verkehrswert: 250.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 15.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich. Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung ! Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com . Vermerk: Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Königs Wusterhausen in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Kfz-Stellplatz, sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.