23568 Lübeck
Eigentumswohnung · Zwangsversteigerung am Lübeck in Schleswig-Holstein · 52 K 2/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 29. April 2026, 10.30 Uhr, Sitzungssaal 252, Amtsgericht Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck, folgender Grundbesitz öffentlich versteigert werden: Eingetragen im Grundbuch von Reinfeld Blatt 3625, 620/10000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung Neuhof, Flur 004, Flurstück 11/143, Gebäude- und Freifläche, Ahrensböker Straße, 138 m² groß, Flur 004, Flurstück 833, Gebäude- und Freifläche, Ahrensböker Straße 64, 64a, 66, 66a, 68, 68a, 70, 70a, 72a, 74, 74a, 74b, 74c, 76, 76a, 76b; 5344 m² groß, verbunden mit dem Sondereigentum an der
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Lübeck in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.