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🏢Wohnung · 3–4 Zi. · 72 m²In Google Maps öffnen

Südstraße 89, 48153 Münster

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Münster in Nordrhein-Westfalen · 0009 K 0112/2024

Verkehrswert
270.000 €
Mindestgebot (50 %)
135.000 €
70 %-Grenze
189.000 €
Termin
Freitag, 22. Mai 2026, 09:00 Uhr
Amtsgericht
Münster in Nordrhein-Westfalen
Kategorie
🏢 Wohnung

Objektbeschreibung

Bei dem zu bewertenden Objekt handelt es sich um eine Wohnung nebst Kellerraum. Das Wohnungseigentum befindet sich im 2. Obergeschoss des dreigeschossigen Wohnhauses Südstraße 89 mit ausgebautem Dachgeschoss mit insgesamt vier Wohneinheiten. Das Wohnhaus wurde in konventioneller massiver Mauerwerksbauweise, laut Denkmalauskunft der Stadt Münster ca. 1904, errichtet und laut Auskunft vom Bauordnungsamt ca. 1984 in Wohnungseigentum umgewandelt. Es ist laut Plänen aus der Teilungserklärung vollständig unterkellert und mit einem Satteldach ausgestattet, welches mit Tonziegeln gedeckt ist. Das Dachgeschoss ist zu Wohnzwecken ausgebaut. Die Außenwandflächen sind verputzt und gestrichen. Die Beheizung des Gebäudes ist unbekannt. Die Fenster sind aus Holz mit Isolierverglasung gefertigt. Die Wohnung hat insgesamt eine Wohnfläche von rund 72 m², bestehend lt. Teilungserklärung aus Flur, vier Zimmern, Küche, Dusche, WC und einem Balkon. Das Objekt steht unter Denkmalschutz. Lt. Teilungserklärung ist der Wohnung der Kellerraum Nr. 3 zugeordnet. Dem Gutachter wurde zur Besichtigung der Wohnung, wie auch zu dem Gemeinschaftseigentum kein Zutritt ermöglicht. Das Objekt konnte lediglich von außen (von der Straße) in Augenschein genommen sowie das Grundstück im Vorgartenbereich besichtigt werden. Ein Sicherheitsabschlag wurde im Gutachten berücksichtigt. Die Wohnung Nr. 3 wird lt. Gutachter von der Eigentümerin selbst genutzt. Lt. Stadtplanungsamt - Städtische Denkmalbehörde - ist das Objekt Südstraße 89 am 24.7.1987 unter der lfd. Nr. 536 in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden (siehe Hinweis des Gutachters).

Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter

Bei dieser Zwangsversteigerung am Münster in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer).

Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.

Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.

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Verkehrswert270.000 €
ab 50 %135.000 €
70 %-Grenze189.000 €