Ahrstraße 1, 41469 Neuss, Norf
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Neuss in Nordrhein-Westfalen · 0030 K 0005/2025
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Objekte laut Gutachten: Blatt 6210: Wohnungseigentum nach dem WEG bestehend aus einer Eigentumswohnung (Nr. 71 des Aufteilungsplans) im Dachgeschoss einschl. Spitzboden des Hauses Ahrstr. 1, Nr. 71 des Aufteilungsplans bestehend aus 3 Zimmern, Bad, Gäste WC, offene Küche im Wohn- Esszimmer, Wohnfläche ca. 90 qm. Baujahr ca. 1972, Aufstockung Dachgeschoss ca. 2006. Der Wohnung ist das Sondernutzungsrecht an dem PKW-Stellplatz Nr. St 6 zugeordnet Blatt 6256: Teileigentum nach dem WEG bestehend aus einem Kellerraum (Nr. 117 des Aufteilungsplans). Baujahr ca. 1972, Aufstockung Dachgeschoss ca. 2006. Lage: jeweils Ahrstr. 1, Neuss (Norf)
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Neuss in Nordrhein-Westfalen können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.