Siefertstraße 5-6, 14467 Potsdam
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) · Zwangsversteigerung am Potsdam in Brandenburg · 0002 K 0111/2024
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
Die Eigentumswohnung befindet sich in der Siefertstraße 5-6, 14467 Potsdam, im 1. OG rechts in einer unterkellerten Mehrfamilienhausanlage (Bj. ca. 1890) mit insgesamt 19 Wohneinheiten. Sie verfügt über 3 Zimmer, Küche, Bad, Kammer und Flur mit ca. 93 m² Wohnfläche. Die Gebäude sind in einem schlechten baulichen Zustand mit einfacher, veralteter Ausstattung, es besteht erheblicher Sanierungs- Instandhaltungsstau an fast allen Bauteilen (keine zentrale Heizungsanlage). Ein Balkonanbau ist von der Baubehörde genehmigt, aber nicht umgesetzt. Das Objekt befindet sich in Potsdams historischer Innenstadt in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Potsdam Mitte". Die Zahlung des Ausgleichsbetrages gemäß § 154 BauGB soll bereits 2012 stattgefunden haben. Außerdem sind die Gebäude im räumlichen Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs "Stadtkern" gelegen, in Kraft getreten am 28.04.2016. Sie unterliegen damit den Schutzvorschriften des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes. Eine Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit Wirtschaftsplänen, Instandhaltungsrücklagen und Hausgeldern etc. besteht offensichtlich nicht. Verkehrswert:
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Potsdam in Brandenburg können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer).
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.