Ahrensburg, Schleswig-Holstein
Eigentumswohnung · Zwangsversteigerung am Ahrensburg in Schleswig-Holstein · 70 K 25/2021
Objektdetails aus Terminbestimmung
Objektbeschreibung
–––––––––––––– gen, Konkursverfahren Im Wege der Zwangsversteigerung soll folgender Grundbesitz am 23. Oktober 2026 um 9 Uhr, Sitzungssaal 1, Amtsgericht Ahrensburg, Königstraße 11, 22926 Ahrensburg versteigert werden: ca. 108 m²; Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden sowie Mit- Eingetragen im Wohnungsgrundbuch von Großhansdorf, Blatt 4e 2ig 9e 9n t Bu Vm -Nsa r.n 1te , il1 /a 3 n M iZ teu iw gee ng tu un mg ss a- n& te iG l arü nn Gflä ec mh ae r. kE unin gg e Gt rr oa ßge hn a ni sm - Grundbuch von Ahrensburg, Blatt 3756 BV Nr.
Immobilie ersteigern – Hinweise für Bieter
Bei dieser Zwangsversteigerung am Ahrensburg in Schleswig-Holstein können Sie diese Immobilie ab dem Mindestgebot von 50 % des Verkehrswertes ersteigern. Im ersten Termin gilt die 5/10-Grenze: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes werden nicht zugelassen, bei Geboten unter 70 % kann der Gläubiger den Zuschlag versagen. Bei diesem Objekt handelt es sich um: Eigentumswohnung.
Wer eine Wohnung oder ein Haus bei einer Zwangsversteigerung kaufen möchte, sollte sich gründlich vorbereiten. Fordern Sie die amtliche Terminbestimmung kostenlos an, um alle Details zu Grundbucheintragungen, Verkehrswert und Versteigerungsbedingungen einzusehen. Planen Sie eine Besichtigung vor dem Termin und prüfen Sie die Grundbucheinträge sorgfältig.
Häuser, Wohnungen und Grundstücke aus Zwangsversteigerungen bieten die Chance, Immobilien deutlich unter Marktwert zu erwerben. Eine Bietsicherheit von 10 % des Verkehrswertes ist am Versteigerungstermin als Bankbürgschaft oder Verrechnungsscheck mitzubringen.